Keine Sperre: Anti-Doping-Kommission spricht Michael Kraus von einem Kontrollversäumnis frei
29.08.2014 9:43
Damit ist die am 21. Juli dieses Jahres verhängte vorläufige Suspendierung des 30-jährigen Nationalspielers in Diensten des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen aufgehoben. Kraus ist somit bereits am kommenden Wochenende wieder spielberechtigt.
„Wir haben die Sach- und Rechtslage auf Basis der in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse eingehend erörtert”, sagt Dr. Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission (ADK). „Beim Kontrollversäumnis am 20. November 2013 ist Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen. Damit gibt es keine Grundlage für eine Sperre.”
Da dieser Vorwurf eines Kontrollversäumnisses hinfällig ist, kommt Kraus nicht auf drei Strikes binnen 18 Monaten. Diese hätten mit einer Sperre bedacht werden müssen.
DHB-Präsident Bernhard Bauer reagierte erleichtert, aber auch mit einem deutlichen Hinweis auf das Urteil: „Unsere Nationalspielerinnen und Nationalspieler haben im Anti-Doping-Kampf Sorgfaltspflichten, denen sie im eigenen Interesse und dem des Handballsports nachkommen müssen. Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein, allerdings wird auch deutlich, dass alle Verantwortlichen überlegen müssen, wie das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden kann.”
Als Nationalspieler und Mitglied des A-Kaders zählt Kraus zum Nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten, das mit einem sogenannten Strike geahndet wird.
Am 20. November 2013 hatte der NADA-Kontrolleur Kraus nicht an seiner angegebenen Adresse angetroffen. Dieser gab an, kein Klingelzeichen vernommen zu haben. Der als Zeuge gehörte Kontrolleur konnte in der Verhandlung der Anti-Doping-Kommission nicht ausschließen, dass die Schelle nicht funktionsfähig war. Er habe ebenso wenig wie die ebenfalls als Zeugin gehörte Lebensgefährtin von Michael Kraus ein Klingelzeichen wahrgenommen. Auch die Gesamtumstände (Neubau eines Reihenhauses mit zahlreichen noch laufenden Installationsarbeiten) sprechen hier für den Betroffenen. Angesichts dieser Sachlage kann dieses Versäumnis Michael Kraus nicht vorgeworfen werden.
Dr. Lars Mortsiefer, in Hamburg Beobachter der mündlichen Verhandlung und Chef-Justiziar der NADA, erwähnte, dass Kraus seit 2008 24 Mal getestet worden sei und hierzu auch zwei Blutkontrollen gezählt hätten. Sämtliche Tests seien negativ ausgefallen.
Die ADK setzt sich zusammen aus den Juristen Dr. Anja Matthies (DHB-Vizepräsidentin Recht), Andreas Thiel (Beisitzer Männer-Bundesliga) und Nikola Pietzsch (Beisitzerin Frauen-Bundesliga) sowie den Ärzten Prof. Dr. Kurt Steuer (Männer) und Dr. Stephan Brune (Frauen).
Quelle: http://www.dhb.de