Weiter heißt es dort: „Zu dieser Entscheidung kommt die Handball-Bundesliga GmbH, nachdem die Schiedsrichter obige Partie des 24. Spieltages abgebrochen hatten. Die Unparteiischen trafen diese Entscheidung aufgrund eines zu rutschigen und daher nicht bespielbaren Hallenbodens. Dieser Mangel konnte auch nach einer Spielunterbrechung nicht behoben werden, so dass die Sicherheit der Spieler bei Fortsetzung der Begegnung aus Sicht der Schiedsrichter nicht gewährleistet gewesen wäre. Der Heimverein trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass ein Hallenboden zur Verfügung steht, der die Gesundheit der Spieler nicht gefährdet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch bei der 2. Kammer des Bundessportgerichtes eingelegt werden.“
Quelle: PM ASV Hamm-Westfalen
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